Mittwoch, 28. Oktober 2009

Bauantragsunterlagen abgegeben

So, gestern habe ich die Bauantragsunterlagen abgegeben. Und zwar bei der Stadtentwässerung, Untere Wasserbehörde und bei der Kreisverwaltung die Baupläne.
Da gibt es Unterschiede bei dem Bauantrag (Baupläne):

1.Antrag auf Baugenehmigung-> teurer ca.600-900€ je nach Hausgröße und längere Bearbeitungszeit.

2.Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren-&gt ;günstiger ca.100-200€ und kürzere Bearbeitungszeit.

Die Unterschiede liegen darin (wenn ich es richtig verstanden habe) das beim Freistellungsverfahren alles nach dem Bebauungsplan des Ortes ausgeführt wird. Also alles laut Vorschrift im Rahmen bleibt.

Hier der Link zur genauen Beschreibung:

Freistellungsverfahren

Danke an Christian B.

4 Kommentare:

  1. Hallo Ihr Zwei,

    im Grunde habt Ihr schon mit eurer Aussage zum Freistellungsverfahren Recht, sollte aber irgend etwas in den Bauantragsunterlagen fehlen, oder nicht stimmen, schickt das Bauamt den Bauantrag wieder zum Bauherren zurück und "man" fällt automatisch aus dem Verfahren raus und muß richtig zahlen.

    Dies ist Bauherren in unserem Baugebiet passiert, bei uns ist alles super gelaufen, wir brauchten nur einen Monat nach Abgabe der Unterlagen warten. Bislang überhaupt keine Kosten. Die anderen wurden schon mit über € 700,00 zur Kasse gebeten.

    Hier einmal ein Link dazu:
    http://www.baumarkt.de/lexikon/Freistellungsverfahren.htm

    Viel Glück und Spaß beim Bauen

    VG
    Christian

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  2. Dann hoffen wir mal das Fingerhaus nichts vergessen hat ;-)
    Danke
    Und auch an euch viel Spaß beim Bauen

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  3. Der Nachteil beim Bauanzeigeverfahren ist, daß ihr keinerlei behördliche Rechtssicherheit habt. Bei 'ner Baugenehmigung kann hinterher kein Nachbar kommen und behaupten, ihr hättet Abstandsflächen nicht eingehalten, etc.pp. Der Entwurfsverfasser trägt Sorge dafür, dass das Vorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Eine Prüfung findet nicht statt! Deshalb sollte es in Ihrem eigenen
    Interesse sichergestellt sein, dass der Entwurfsverfasser ausreichend gegen
    Haftpflichtgefahren versichert ist. Sollte z. B. die Bauaufsicht einen Rückbau
    anordnen, weil sich herausstellt, dass das Vorhaben rechtswidrig ist, wäre Ihr
    Schaden dadurch gemildert.

    Niemand ist perfekt, deshalb lohnt es sich immer, nochmal jemanden drüber schauen zu lassen. Bei uns waren es "nur" die Stellplätze, wo das Bauamt eine andere Auslegung des B-Planes hatte, als unser Architekt. Ein Rückbau wäre da schon teuer genug geworden. Dann lieber gleich ordentlich.

    Also, Daumen drücken, daß sich die "gesparten" 500€ nicht hinterher als die teuerste Investition am ganzen Haus rausstellt.

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  4. Wir haben bis jetzt nur einen Nachbar und der kennt unsere Pläne und wir seine.Das Gute bei uns ist das recht neben unserem Grundstück und hinten noch Laufwege sind also dürften wir da keine Probleme bekommen,denke ich.

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